Öffnungszeiten des Pfarrbüros

Dienstag         9-12.00 Uhr

Mittwoch         9-12.00 Uhr

Freitag            16-18.00 Uhr 



 

Kirchliche Zeitschriften

 
Unsere Pfarrei

Verwaltungsrat

Jede Kirchengemeinde im Bistum Fulda hat einen gewählten Verwaltungsrat, dessen Hauptaufgaben in folgenden Tätigkeiten bestehen:

  • Verwaltung des kirchlichen Vermögens
  • Vertretung der Kirchengemeinde in Vermögensfragen
  • Bestellung des Rendanten
  • Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde
  • Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung des Rendanten
  • Prüfung der Vermögensverzeichnisse
  • Entscheidung in Personalfragen, insbesondere für das Kinderhaus
  • Entscheidung über bauliche Tätigkeiten

Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag 25 Jahre alt und nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung ausgeschlossen sind. Nicht wählbar sind Geistliche, Ordensangehörige und im Dienst der Kirchengemeinde stehende Personen.

Alle drei Jahre wird im Rahmen von Ergänzungswahlen jeweils die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu gewählt. Die Ersatzmitglieder müssen bei jeder Wahl neu gewählt werden.

Mitglieder des Verwaltungsrates:
Pfarrer Dr. Oyibo (1.Vorsitzender)
Michael Herber (stellv. Vorsitzender)

Dirk Brähler
Johannes Burkart

Christoph Diel

Christoph Herber

Roland Wingenfeld




ohne Stimmrecht:

Gabriele Brähler (Sprecherin des Pfarrgemeinderates)